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Ursprung: Italien


Datum der Publikation des gültige Originalstandardes:
FCI-Standard Nr343 / 12.03.1999 / D


Offizielle Anerkennung der Rasse: 21.05.2007


Verwendung: Wach-, Schutz-, Polizei-. und Fährtenhund


Klassifikation FCI: Gruppe 2 Pinscher und Schnauzer, Molosser und Schweizer, Sennenhunde.
Sektion 2.2 Molosser, Berghunde, ohne Arbeitsprüfung.


Kurzer Geschichtlicher Abriss: Der Corsohund ist ein direkter Nachkomme der römischen Molosser. Früher überall in Italien vorhanden, war er in den letzten Jahren in den angrenzenden süditalienischen Provinzen vertreten. Sein Name leitet sich vom lateinischen "cohors" ab, was "Hüter, Verteidiger von Haus und Hof" bedeutet.
Allgemeines Erscheinungsbild: Mittelgroßer bis großer Hund, rüstig, kräftig gebaut, dennoch ellegant.
Seine klaren Umrisslinien stellen seine mächtigen Muskeln plastisch dar.


Wichtige Proportion: Der Corsohund ist etwas länger als hoch. Die Länge des Kopfes erreicht 36% der Widerristhöhe.


Verhalten / Charakter / (Wesen): Wächter von Haus und Hof, der Familie und der Viehherde. In der Vergangenheit wurde er zur Bewachung der Rinderherden und auch zur Großwildjagd verwendet.


Kopf: Breiter typischer molossoider Kopf; die oberen Begrenzungslinien von Schädel und Fang sind leicht konvergierend.


Oberkopf (Schädel): Breit, auf Höhe des Jochbogen entspricht oder übertrifft die Breite des Schädels seine Länge. Die konvexe vordere Schädelpartie wird von der Stirn zum Hinterhaupt hin bedeutend flacher. Die mittlere Stirnfurche ist zu erkennen.


Stop: Ausgeprägt.


Gesichtsschädel:
Nasenschwamm: Schwarz und geräumig mit weiten, gut geöffneten Nasenlöchern. Er ist in der Linie des Nasenrückens gelegen.


Fang: Wesendlich kürzer als der Schädel, in einem Verhältnis von ca. 1:2; er ist kräftig, qudratisch und fast ebenso breit wie lang; seine Vorderfront ist flach; die Seitenfläche des Fangs laufen parallel. Von der Seite gesehen ist der Nasenrücken gerade.


Lefzen: Die Oberlefze ist massig überhängend und bedeckt den Unterkiefer, womit die untere Begrenzungslinie des Fanges durch die Lippen gebildet wird.


Kiefer / Zähne: Kiefer sehr breit, dick, mit gebogenen Kieferästen, leichter Vorbiss, Zangengebiss zulässig, aber nicht erwünscht.


Augen: Mittelgroß, eirund, gerade nach vorn blickend, leicht vorstehend. Die Augenlider sind gut am Augapfel anliegend. Die Farbe der Iris ist je nach Farbe des Haarkleides so dunkel wie möglich. Ausdruck lebhaft und aufmerksam.


Ohren: Dreieckig, hängend, mit einem breiten Ansatz hoch oberhalb des Jochbogen. Sie wurden oft in Form eines gleichseitigen Dreiecks kupiert.


Hals: Kräftig, bemuskelt, gleich lang wie der Kopf.


Körper: Die Länge des Körpers übertrifft leicht die Widerristhöhe. Er ist kräftig gebaut, aber nicht untersetzt.


Widerrist: Ausgeprägt, höher gelegen als die Kruppe.


Rücken: Geradlinig, stark bemuskelt und straff.


Lenden: Kurz und fest.


Kruppe: Lang und breit, sanft abfallend.


Brust: Die Brust ist in den drei Dimensionen gut entwickelt und reicht bis zu den Ellenbogen.


Rute: Ziemlich hoch angesetzt, an der Wurzel sehr dick. Die Rute wurde auf Höhe des vierten Schwanzwirbels kupiert. In der Bewegung wird die Rute hoch getragen, aber niemal aufrecht oder geringelt.


Gliedmaßen:


Vorderhand:


Schultern: Lang, schräg, stark bemuskelt.
Oberarm: Kräftig
Unterarm: Gerade, sehr kräftig.
Vorderfußwurzelgelenk und Vordermittelfuß: Elastisch
Vorderpfoten: Katzenpfoten


Hinterhand:


Oberschenkel: Lang, breit, Hinterwerts konvex.
Unterschenkel: Kräftig, nicht fleischig.
Sprunggelenk: Mäßig gewinkelt.
Hintermittelfuß: Dick und sehnig.
Hinterpfoten: Etwas weniger kompakt als die Vorderpfoten.


Gangwerk: Schritt bodenweit; trab ausgreifend; der Trab bleibt die bevorzugte Bewegungsart.


Haut: Ziemlich dick, am Unterhautbindegewebe gut anhaftend.


Haarkleid:


Haar: Kurz, glänzend, sehr dicht, mit dünner Unterwolle.


Farbe: Schwarz, bleigrau, schiefergrau, hellgrau, hell falbfarben, hirschrot, dunkel falbfarben, gestromt (Streifen auf nuancierter falbfarbener oder grauer Grundfarbe). Falbfarbene Hunde haben eine schwarze oder graue Maske, die sich auf den Fang beschränkt und nicht weiter als die Augenlinie reichen soll. Ein kleiner weißer Fleck auf der Brust, an der Spitze der Pfoten und auf dem Nasenrücken ist zulässig.


Größe und Gewicht:


Widerristhöhe: Für Rüden von 64 - 68 cm; Für Hündinnen von 60 - 64 cm; Toleranz +/- 2 cm


Gewicht: Für Rüden 45 - 50 kg; Für Hündinnen 40 - 45 kg


Fehler: Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauen Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte.


Schwere Fehler:


- Parallelismus oder ausgesprochene konvergenz der oberen Begrenzungslinien von Schädel und Fang, seitenflächen des Fangs konvergierend.
- Nasenschwamm teilweise depigmentiert.
- Scherengebiss, betonter Vorbiss.
- Aufrecht getragene oder geringelte Rute
- Beim traben beständig im Passgang
- Ober- oder Untergröße


Ausschließende Fehler:


- Divergenz der oberen Begrenzungslinien von Schädel und Fang
- Total depigmentierter Nasenschwamm.
- Nasenrücken eingesunken oder Rammsnase.
- Rückbiss
- Partielle oder komplette Depigmentierung der Augenlieder; Glasauge; Schielen.
- Rutenlosigkeit; Stummelrute (kupiert oder nicht)
- Haar halb lang oder ganz kurz; Haarkleid befedert.
- Alle im Standart nicht beschriebenen Farben; ausgedehnte weiße Flecken.
- Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.






Ausstellungsverbot für tierschutzwiedrig kupierte Hunde


Nach der neuen Tierschutz- Hundeverordnung gilt ab 01.Mai 2002 ein Ausstellungsverbot für folgende Hunde aus dem In- und Ausland:


1. Ohren kupuiert nach dem 01.01.1987


2. Rute kupiert nach dem 01.06.1998 (Ausnahme: Jagdliche verwendung gemäß deutschem Tierschutzgesetz)


3. Das Ausstellungsverbot gilt nicht in den Ausnahmefällen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt; eine entsprechende Bescheinigung ist der Meldung beizufügen. Stichtag für Meldungen kupierter Hunde mit medizinischer Indikation ist der offizielle Meldeschluß. Die Guachten zur medizinischen Indikation müssen zum offiziellen Meldeschluß in der VDH-Hauptgeschäftstelle in Dortmund vorliegen.